Aktuelles: DRG´s (Diagnosis-Related-Groups)

Fallpauschalen

RG ist eine Abkürzung aus dem Gesundheitswesen für Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallgruppen).

Dabei handelt es sich um eine medizinisch-ökonomische Klassifizierung von Patienten einerseits nach medizinischen Kriterien (Organsystem, Ursache der Erkrankung), andererseits nach dem ökonomischen Ressourcenverbrauch für die Behandlung. Das deutsche DRG-System basiert ursprünglich auf dem Australischen DRG-Katalog und wurde zur Abrechnung von KrankenhausfÄllen ab 2003 eingeführt.

WÄhrend in Australien und anderen LÄndern mit Ähnlichen Klassifikationssystemen die DRGs vor allem zur Bestimmung eines Globalbudgets für das Krankenhaus dienen, wurde es in Deutschland zur Abrechnung einzelner KrankenhausfÄlle und somit als Fallpauschalen-System eingeführt. Demnach wird das bisherige verweildauerbezogene Vergütungssystem für Krankenhausbehandlung nach der Anzahl der Behandlungstage abgelöst durch ein fallbezogenes Vergütungssystem nach der Eingruppierung in eine DRG
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Bei unserem diesjÄhrigen Kongress wies Herr Professor Dr. Biniek, Rheinische Kliniken Bonn, in seiner Rede auf die Fallpauschalen, die DRGs, hin, nach denen zukünftig die Kliniken abrechnen müssen.

Sie betreffen einstweilen nur die Erstbehandlung im Akutkrankenhaus. Rehamaßnahmen sind hiervon derzeit nicht betroffen. Komplikationen zÄhlen – wenn sie sich nicht in den ersten Wochen nach Krankenhausentlassung ereignen – wieder neu. Die Vergütung nach den DRGs ist nicht von irgend einer staatlichen Seite einfach festgesetzt worden, sie wurde errechnet nach den durchschnittlichen Kostenaufstellungen von denjenigen KrankenhÄusern, die an der Kostenerfassung teilgenommen hatten.

Diese errechneten Kosten sollen in regelmÄßigen AbstÄnden überprüft und angepaßt werden. Beim GBS handelt es sich nun um eine Krankheit mit sehr unterschiedlichem Verlauf. Erholt sich der Patient schnell, ist die Kostenerfassung relativ niedrig, z. B. bei einer kurzen Verweildauer erhÄlt die Klinik ca. 3 372,00 Euro für die gesamte Behandlung und Pflege incl. Immunglobuline.

Es ist zu befürchten, dass die Klinik aus Kostengründen uns die helfende Immunglobuline nicht in die Behandlung mit einbeziehen wird. Falls der Patient beatmet wird, erhöht sich dieser Betrag schon auf ca. 17 800,00 Euro.

Ist bei der nÄchsten Kostenerfasssung der Anteil von schweren FÄllen höher, wird die DRG-Vergütung ansteigen. Da das GBS eine seltene Krankheit ist, ist es schwierig, durchschnittliche Behandlungskosten zu errechnen.

Neurologische Kliniken, die innerhalb eines Jahres nur schwere GBS-FÄlle behandeln müssen, können nach diesem System ein erhebliches Defizit erleiden, andere, mit leichten FÄllen, machen möglicherweise noch einen Gewinn.

Daher sollte es Aufgabe der Selbsthilfegruppen sein, sich gegen diese Form der Abrechnung durch Vorlage entsprechender Unterlagen und Begründungen zu wehren.

Durch unsere Fragebogenaktion mit Auswertungen in Form von Analysen können wir die unterschiedlichsten KrankheitsverlÄufe belegen.

Vielleicht, liebe Mitglieder, verstehen Sie jetzt, warum wir dringend Ihre ausgefüllten Fragebogen benötigen, falls noch nicht geschehen.

K.-H. Bartel




Meinungen zu DRG's

Keine Pauschalbehandlung für Schwerstkranke und behinderte Patienten
klinikheute.de - Die bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung von schwerstkranken und behinderten Patienten ist gefährdet, wenn das diagnosebezogene Fallpauschalenvergütungssystem für Krankenhäuser ab 2004 unverändert eingeführt wird. In der Erprobungsphase des neuen Vergütungssystems scheiterten bisher alle Versuche, mittels Krankheitsdiagnose den besonderen Versorgungsbedarf dieser Patienten zu erfassen und zu kalkulieren. Deshalb ist zu befürchten, dass die über das normale Behandlungsspektrum hinausgehenden Krankenhausleistungen zukünftig nicht mehr erbracht werden können.
Quelle: ots, 2003-04-08

DRG's könnten Kostenexplosion bei OP's auslösen
klinikheute.de - Das DRG-System setzt falsche Anreize bei Operationen, die auch ambulant möglich sind. Dieser Meinung sind der Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) Dr. Jörg Andreas Rüggeberg und die Techniker Kasse (TK) in Niedersachsen. Grund: Die Vergütung sei so hoch, daß sie Klinikärzte animieren werde, aus ambulanten Therapien stationäre Ein-Tages-Fälle zu machen.
Quelle: Ärzte Zeitung, 2002-12-18

München: DRG-System sieht keine konkrete Lösung für Kinder vor
klinikheute.de - "Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Abrechnungssystem für Krankenhausleistungen nach diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) ist noch mit erheblichen Mängeln behaftet. Insbesondere müssen die Belange von Kindern sowie der Krankenhäuser der Maximalversorgung besser berücksichtigt werden. Bayern hat deshalb heute im Bundesrat den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen, um das Gesetz nochmals zu überarbeiten«, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München.
Bei der Behandlung von Kindern in Krankenhäusern ist eine Sonderlösung erforderlich. Im DRG- System werden Kinder nach den derzeitigen Planungen höchst unzureichend berücksichtigt. Der Katalog kennt nur in sehr geringem Umfang nach dem Alter differenzierte DRGs. Und das, obwohl die Behandlung von Kindern in aller Regel teurer ist als die von Erwachsenen. Entweder muss deshalb im DRG-System eine Sonderlösung für Kinder geschaffen werden und die Fallpauschalen speziell auf deren Behandlung zugeschnitten werden, oder man muss es beim bisherigen tagesgleichen Pflegesatz für Kinder belassen. »Wenigstens aber sollten die Krankenkassen die Kinderstationen als Einrichtungen anerkennen. Befristet für ein Jahr – mit jeweiliger Verlängerungsoption – könnten dann stationäre Leistungen für Kinder angemessen honoriert werden«. »Wir müssen außerdem vom 100-Prozent-Ansatz runter«, erklärte Stewens und forderte die Bundesregierung auf, ihr Ziel aufzugeben, ausnahmslos alle Diagnosen über Fallpauschalen abzurechnen. »Kein Land der Welt, das mit Fallpauschalen operiert, hat mit DRGs sämtliche Leistungen abgedeckt. Und dies mit gutem Grund. Wir müssen höllisch aufpassen, Ärzte und Pflegepersonen im Krankenhaus nicht mit noch mehr Bürokratie zu überfrachten«, warnte die Ministerin. Insbesondere die Anpassung an einen landesweiten Einheitspreis führe dazu, dass insbesondere Häuser der Maximalversorgung mit erheblichen Erlöseinbrüchen rechnen müssten. »Die Konvergenzphase muss offener gestaltet werden als bisher geplant. Auch sollten differenzierte Basisfallwerte möglich sein. Schließlich sollte die Erlösminderung auf maximal 1 Prozent des Krankenhausbudgets begrenzt werden«, erklärte Stewens.
Quelle: bayer. Sozialministerium 2005-11-05